ASF

(AUFBAUSEMINAR FÜR ANFÄNGER,

NACHSCHULUNG)

 

Zu schnelles Fahren; Auto nicht in Ordnung; Unfall in der Probezeit!?

 

1. Grund:

Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder B (auch bei Begleitetem Fahren / BF17) auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab dem Geburtstag oder der Aushändigung des Führerscheins. Bei einem bußgeldpflichtigen Verstoß über 35,– €‚ ist der Tatbestand generell mit Punkten (zwischen 1 und 3 Punkten) belegt. Es gibt 2 Arten von Verstößen:

 

  • A-Delikte, die bei einmaligem Verstoß zur Nachschulung führen (z.B. Geschwindigkeit, Unfall)
  • B-Delikte, die bei mehrmaligem Verstoß zur Nachschulung führen (z.B. Handybenutzung)

 

2. Folgen:

Nach dem das Bußgeld bezahlt ist, werden im Verkehrszentralregister die Punkte vermerkt und die zuständige Verwaltungsbehörde informiert. Die Probezeit verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre! Darauf hin wird dem Fahranfänger die Pflicht zur Nachschulung mitgeteilt. Innerhalb einer festgesetzten Frist (ca. 3 Monate) muss die Nachschulung absolviert sein. Sollte die Frist nicht eingehalten werden oder das Seminar nicht vollständig besucht werden (Unpünktlich oder nicht Erscheinen), wird die Fahrerlaubnis bis auf weiteres entzogen.

 

3. Seminarablauf:

Das Seminar unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Zwischen Beginn und Ende des Seminars stehen min. 2 bis max. 4 Wochen zur Verfügung. Das bedeutet ein hohes Maß an Pünktlichkeit und Pflichtbewusstsein der Seminarteilnehmer. Der gesamte Ablauf besteht aus 4 Gruppensitzungen (135 Minuten) und einer praktischen Fahrt (30 Minuten) in der Kleingruppe.

 

Es werden im Besonderen die Risikofaktoren junger Verkehrsteilnehmer beleuchtet und durch erlebte Beispiele vertieft. Aus der Gruppe heraus sollen Vermeidungsstrategien entwickelt und Lösungen gefunden werden, um in Zukunft gefährliche Situationen und Bußgelddelikte zu vermeiden.

 

FAHREIGNUNGSSEMINAR ZUM PUNKTEABBAU!

Mit der Umstellung der Punkteregelung werden die bisherigen Punkte im nachfolgenden Verhältnis in „neue“ Punkte umgewandelt:

1 - 3       Punkte   →     1          Vormerkung

4 - 5      Punkte   →     2          Vormerkung

6 - 7      Punkte   →     3          Vormerkung

8 - 10    Punkte   →     4          Ermahnung

11 - 13    Punkte   →     5          Ermahnung

14 - 15   Punkte   →     6          Vermahnung

16 - 17   Punkte   →     7           Verwarnung

18 -> ... Punkte   →     8          Entzug

Im neuen Punktesystem ist die Teilnahme nur noch bis 7 Punkte und ein Punkteabbau nur noch bis 5 Punkte möglich.

 

Ablauf der neuen Fahreignungsseminare:

  • 2 Einheiten à 90 min bei uns als Seminarleiter für Verkehrspädagogik
  • 2 Einheiten à 75 min bei einem Seminarleiter für Verkehrspsychologie

 

1 Punkt entscheidet!

Durch die Seminarteilnahme kann 1 Punkt reduziert werden. Fahreignungsseminare können alle 5 Jahre absolviert werden. 1 Punkt, der nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem sehr wichtig sein kann, da bei 8 Punkten (bisher 18) die Fahrerlaubnis entzogen wird.

 

Wir bieten die Fahreignungsseminare regelmäßig an, informieren Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gern!

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