FÜHRERSCHEINKLASSEN C1 / C1E
KLASSE C1
18 Jahre
Kraftfahrzeuge mit:
Alter:
Fahrzeuge:
Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse B)
Theorie:
Praxis:
6x Grundunterricht
6x klassenspezifischer Unterricht
(Unterrichtseinheit á 90 Min.)
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ 5 Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)
Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse D1 bzw. D)
Theorie:
Praxis:
Prüfungen:
6x Grundunterricht
2x klassenspezifischer Unterricht
(Unterrichtseinheit á 90 Min.)
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ 5 Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)
Theorie und Praxis
KLASSE C1E INKL. BE, D1E
18 Jahre
Kraftfahrzeugkombinationen mit:
Alter:
Fahrzeuge:
Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse C1 bzw. D1)
Theorie:
Praxis:
Prüfungen:
keine
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)
Praktische Fahrprüfung
PFLICHTQUALIFIKATION NACH DEM BKRFOG
ANFORDERUNGEN AN FAHRER GEMÄSS
BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONS-GESETZ (BKRFQG)
Grundsatz bei Neuerwerb:
Alle Fahrer im Güterkraftverkehr und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der folgenden Klassen erforderlich ist: C1 / C1E / C / CE oder D1 / D1E / D / DE müssen zusätzlich zum Neuerwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation nachweisen.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Grundqualifikation
2. Beschleunigte Grundqualifikation
3. Berufsausbildung (in einer Spedition / einem Busunternehmen)
1. Grundqualifikation
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Die „große“ Grundqualifikation bei der IHK besteht aus einer
Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Bewerber an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, obwohl vom Gesetzgeber her keine Ausbildungspflicht besteht. Die Fahraufgaben auf dem Übungsplatz bestehen aus Handlings- u. Rangierübungen (Lkw mit Fahrschulausstattung, Übungsplatz, Ausrüstung wie Leitkegel usw. müssen vom Bewerber bereitgestellt werden).
2. Beschleunigte Grundqualifikation
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die „beschleunigte“ Grundqualifikation bei der IHK besteht aus einer 90 Minuten Prüfung (nur Theorie)
Ausbildungspflicht (130 Stunden Theorieausbildung + 10 Praxisstunden).
3. Berufsausbildung (in einer Spedition einem Busunternehmen)
Umsteigerprüfungen für Fahrerlaubnisinhaber (Lkw => Bus / Bus => Lkw)
60 Minuten Prüfung (Theorie) bei der IHK
Ausbildungspflicht (35 Stunden Theorie-/Praxisausbildung)
Ausbildung:
Die Ausbildung für die beschleunigte Grundqualifikation (140 Std.) findet in zwei Variationen statt.
1. Variante:
2. Variante:
Das Intensiv-Prüfungstraining findet nach Absprache mit den Teilnehmern statt
(1 Woche inkl. Prüfungsbegleitung).
Es besteht aus:
Spezial:
Sie können die Ausbildungskurse und das Intensiv-Prüfungstraining bei uns unabhängig von der Fahrerlaubnisausbildung absolvieren.
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THEORIEUNTERRICHT
THEORIEUNTERRICHT
THEORIEUNTERRICHT
Alle Führerscheinklassen
Di/Do 19.00 – 20.30 Uhr
Alle Führerscheinklassen
Mo/Mi 19.00 – 20.30 Uhr
Alle Führerscheinklassen
Mo/Do 19.00 – 20.30 Uhr
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THEORIEUNTERRICHT
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Alle Führerscheinklassen
Di 19.00 – 20.30 Uhr
Alle Führerscheinklassen
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Termine auf Anfrage oder auf Facebook
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